Voraussetzungen für den Rettungshund
Voraussetzungen für die Mitwirkung
• Gültiger Impfschutz nach der StIKo Vet 2, ergänzt durch Tollwutschutz, nachgewiesen durch Impfpass
• Tierhalter-Haftpflichtversicherung des jeweiligen Hundes
• Keine Fremdaggressivität gegen Menschen und Hunde
• Der Hund muss art- und tierschutzgerecht gehalten werden
• Der Hund muss frei von ansteckenden Krankheiten und dazu in der Lage sein, die ihm übertragenen Aufgaben schmerzfrei zu erfüllen. Bei chronischen Erkrankungen ist eine Rücksprache mit dem Tierarzt erforderlich
Voraussetzungen für die Prüfung
• Rettungshunde-Eignungsprüfung (Mindestalter des Hundes 12 Monate)
• Mindestalter: 18 Monate
Die erfolgreich absolvierten Prüfungen bescheinigen dem Rettungshundeteam die Einsatzfähigkeit. Bei Nicht-Bestehen erlischt die Einsatzfähigkeit.
Der Ausbilder oder der Gruppenführer Rettungshunde der jeweiligen Staffel entscheidet, ob das Rettungshundeteam eingesetzt wird.