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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Wildeshausen e.V. findest du hier .

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Grundlagenausbildung

Helfergrundausbildung

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Ausbildung: Basisausbildung Einsatzdienste (401)
  • Ärztliche Tauglichkeit (ersetzbar durch Selbsterklärung)
  • Ausbildung: Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152) (Ausführungsbestimmungen: In Landesverbänden, in denen Einheiten ohne Wasserrettungsbezug tätig sind (z.B. ABC / Betreuung / Sanität), können für diese Helfer die Voraus setzungen Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152) entfallen.)
  • Ausbildung: Erste-Hilfe-Ausbildung (312) oder Ausbildung: Erste-Hilfe-Fortbildung (321)

Zusatzausbildung Kraftfahrer KatS

Zusatzausbildung Bootsführer KatS

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Ausbildung: DLRG Bootsführerschein B (512)
  • Ausbildung: Gemeinsamer Grundausbildungsblock (180.1)
  • Hospitation: (gelöschte Ausbildung)
  • Befürwortung durch die entsendende Gliederung

Zusatzausbildung Hochwasserschutz und Deichverteidigung

Führungsausbildung

Truppführerausbildung

Truppführer führen Trupps von 2 bis 5 Helfern.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Katastrophenschutz oder in der öffentlichen Gefahrenabwehr (Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Katastrophenschutz oder in der öffentlichen Gefahrenabwehr)
  • Ausbildung: Helfergrundausbildung (811)
  • Ausbildung: Führungslehre (421)
  • Ausbildung: BOS-Sprechfunker -analog- (712) oder Ausbildung: BOS-Sprechfunker -digital- (715)
  • Befürwortung durch die entsendende Gliederung

Zugführer- und Einsatzführerausbildung (Führen in der Führungsstufe B)

Zugführer führen Züge von 2 bis 5 Gruppen unterschiedlicher Fachrichtungen. Sie können Einsätze oder Einsatzabschnitte in der Führungsstufe B nach DV 100 leiten.

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Ausbildung: Gruppenführerausbildung (Führen in der Führungsstufe A) (831)
  • mindestens 3 Jahre aktive Tätigkeit als Gruppenführer (mindestens 3 Jahre aktive Tätigkeit als Gruppenführer)
  • Befürwortung durch die entsendende Gliederung (des Landesverbandes)

Gruppenführerausbildung (Führen in der Führungsstufe A)

Gruppenführer führen Gruppen von 2 bis 5 Trupps auch unterschiedlicher Fachrichtungen.

Zielgruppe
Die Fortbildung der Gruppenführer ist durch Ausbildung am Standort sicherzustellen.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Ausbildung: Truppführerausbildung (830)
  • Befürwortung durch die entsendende Gliederung

Verbandführerausbildung (Führen in der Führungsstufe C)

Verbandführer führen taktische Verbände von 2 bis 5 Zügen („Bereitschaft“) oder von 2 bis 5 Bereitschaften („Abteilung“) auch unterschiedlicher Fachdienste. Sie können Einsätze oder Einsatzabschnitte auch unterschiedlicher Fachdienste in der Führungsstufe C nach DV 100 leiten.

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Ausbildung: Zugführer- und Einsatzführerausbildung (Führen in der Führungsstufe B) (832)
  • mindestens 3 Jahre aktive Tätigkeit als Zugführer (mindestens 3 Jahre aktive Tätigkeit als Zugführer)
  • Befürwortung durch die entsendende Gliederung (des Landesverbandes) oder Befürwortung durch die entsendende Gliederung (des Bundesverbandes)

Zusatzausbildungen Führung

Fachberater in Einsatzleitungen

Fachberater bringen ihr Wissen über die Möglichkeiten der Wasserrettung in eine Technische Einsatzleitung (TEL) / Örtliche Einsatzleitung (ÖEL) ein und beraten diese in Hinblick auf das Einsatzpotential der DLRG.

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Ausbildung: Gruppenführerausbildung (Führen in der Führungsstufe A) (831)
  • Befürwortung durch die entsendende Gliederung (Entsendung durch die zuständige Organisation/Dienststelle)

Einführung in die Stabsarbeit (Führen in der Führungsstufe D)

Einsatzkräfte, die in operativ-taktischen Stäben, wie einem KatS-Stab oder vergleichbaren Krisenstäben, eingesetzt werden, müssen die Struktur, Zuständigkeiten und Aufgabenverteilung der Arbeit im Stab kennen und beherrschen.

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Ausbildung: Zugführer- und Einsatzführerausbildung (Führen in der Führungsstufe B) (832)
  • Befürwortung durch die entsendende Gliederung (Entsendung durch den zuständigen Landesverband) oder Befürwortung durch die entsendende Gliederung (Entsendung durch den Bundesverband) oder Befürwortung durch die entsendende Gliederung (Entsendung durch die zuständige Dienststelle)

Fachberater in Katastrophenschutz-Stäben/Krisenstäben

Fachberater bringen ihr Wissen über die Möglichkeiten der Wasserret- tung in einen (Verwaltungs-)Stab / ein und beraten diese in Hinblick auf das Einsatzpotential der DLRG.

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Ausbildung: Einführung in die Stabsarbeit (Führen in der Führungsstufe D) (842)
  • Befürwortung durch die entsendende Gliederung (Entsendung durch die zuständige Organisation/Dienststelle) oder Befürwortung durch die entsendende Gliederung (des Landesverbandes) oder Befürwortung durch die entsendende Gliederung (des Bundesverbandes)

Qualifikation als Ausbilder / Multiplikator

Ausbilder/Prüfer Katastrophenschutz

Für die verantwortliche Ausbildung und Prüfung im Bereich des Katas

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Ausbildung: Gemeinsamer Grundausbildungsblock (180.1)
  • Ausbildung: Gruppenführerausbildung (Führen in der Führungsstufe A) (831)
  • Befürwortung durch die entsendende Gliederung (des Landesverbandes) oder Befürwortung durch die entsendende Gliederung (des Bundesverbandes)

Multiplikator Katastrophenschutz

Ziel der allgemeinen Multiplikatorenschulung ist die Vermittlung von didaktisch-methodischen Kenntnissen und spezifischen Inhalten des personen- und vereinsbezogenen Bereiches der DLRG für die Aus- und Fortbildung von Lizenzbewerbern der DLRG. Die Ausbildung erfolgt durch besonders beauftragte Multiplikatoren im Auftrage des Bundesverbandes nach den Bestimmungen der Rahmen-Richtlinien für die Ausbildung der DLRG. Ausnahmen können durch den Bundesverband zugelassen werden, wenn der Bewerber die nötigen Kenntnisse bereits auf andere Weise erworben und nachgewiesen hat.

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Ausbildung: Allgemeine Multiplikatorenschulung (190)
  • Ausbildung: Ausbilder/Prüfer Katastrophenschutz (881)
  • Ausbildung: Zugführer- und Einsatzführerausbildung (Führen in der Führungsstufe B) (832)
  • Hospitation: Zugführer- und Einsatzführerausbildung (Führen in der Führungsstufe B) (832) oder Hospitation: Verbandführerausbildung (Führen in der Führungsstufe C) (833)
  • Befürwortung durch die entsendende Gliederung (des Landesverbandes) oder Befürwortung durch die entsendende Gliederung (des Bundesverbandes)

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